Viele unserer Mitglieder machen sich Sorgen, dass sie im Fall einer verordneten Quarantäne ihre Bienen nicht mehr besuchen können. Auf Anfrage unseres Präsidenten Stefan Mandl haben wir von MR Matthias Lentsch vom Landwirtschaftsministerium dankenswerter Weise folgende Auskunft bekommen:
„Landwirtinnen und Landwirte, die in Quarantäne sind, dürfen weiterhin ihr Vieh versorgen. Allerdings sind – wie generell beim Kontakt zwischen Menschen – allfällige Schutzmaßnahmen, die vom Bundeministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vorgegeben werden, zu beachten.“
Näheres ist unter https://www.bmlrt.gv.at/land/informationen-zum-coronavirus-uebersicht/coronavirus-landwirtschaft-infektionsverdacht-krankheitsfall.html zu finden.
Wir weisen darauf hin, dass für die Vollziehung der Quarantänebestimmungen die Bezirkshauptleute zuständig sind. Für den Fall einer Kontrolle bzw. eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen die Quarantänevorschriften (weil der Imker im Zuge einer Kontrolle nicht zu Hause angetroffen wurde), ist der Behörde die oben genannte Aussage des Landwirtschaftsministeriums entgegen zu halten.Gerne kann diese Info geteilt werden:
https://www.erwerbsimkerbund.at/darf-ich-in-der-quarantaene-zu-meinen-bienen+2500+1140847
13.10.2020