Ab 1.1.2023 müssen alle Anträge zur
- Investitions, – Kleingeräte- und Neueinsteigerförderung sowie
- zur Förderung des Ankaufes von Biowachs und
- die Förderung von Biozucker
über eine digitale Förderplattform eingebracht werden. Papieranträge gibt es keine mehr.