Ab 1.1.2023 müssen alle Anträge zur

  • Investitions, – Kleingeräte- und Neueinsteigerförderung sowie
  • zur Förderung des Ankaufes von Biowachs und
  • die Förderung von Biozucker

über eine digitale Förderplattform eingebracht werden. Papieranträge gibt es keine mehr.